Gebrauchs­hundesport (IGP)

Die Gebrauchshundeprüfung ist eine Arbeitsprüfung für sportlich geführte Hunde und ist die Bezeichnung für das von früher eingedeutschte Wort "Schutzhundeprüfung".

Im Jahr 1906 fand der erste Schutzhundewettbewerb statt, seitdem hat sich der Schutzhundesport weit verbreitet. Vor allem Gebrauchshunderassen sind hier besonders erfolgreich.

Nicht jeder Hund und auch nicht jeder Hundeführer bringt die in dieser Sportart geforderte Vielseitigkeit mit.

Vom Hundeführer fordert die Ausbildung nicht nur Spaß am Sport mit dem Hund, sondern auch viel Zeit, Selbstdisziplin, Geduld und Einfühlungsvermögen sowie Sachverstand und Verantwortungsbewusstsein ein.

In den jeweiligen Disziplinen werden die Vielseitigkeit und Intelligenz des Hundes gleichermaßen gefordert und gefördert.

Neben dem nötigen Spiel- und Beutetrieb wird vom Hund auch die Nervenstärke, Ausgeglichenheit und das Selbstbewusstsein gefordert, gepaart mit Mut und Bereitschaft zum Kampf.

Körperliche Gesundheit, gute Muskulatur, Ausdauer und Belastbarkeit des Hundes sind wesentliche Grundlagen für diesen Sport.

Ausgebildet und geprüft wird nach der Internationalen Gebrauchshunde­prüfungsordnung (IGP). Voraussetzung dafür ist eine bestandene Begleithundeprüfung. Die Prüfungen sind in die drei Teile, A - Fährte, B - Unterordnung und C - Schutzdienst aufgeteilt.

A - Fährte

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Die Fährtenhundeausbildung ist Fleißarbeit und ein sehr zeitaufwändiges Hobby. Das Alter des Hundes spiel hierbei keine Rolle.

Die Nasenarbeit ist für den Hund kraftraubend und fordert einen hohen Anspruch an Konzentration und Ausdauer in der Suchleistung.

Die Fährte liegt auf unterschiedlichen Untergründen. Der Fährtenhund folgt mit tiefer Nase der gelegten Spur und orientiert sich dabei vorwiegend anhand der Bodenverletzung, die durch den Fährtenleger erzeugt wurden. Der Hund muss sich nach der gelegten Spur richten und jeden Winkel exakt ausarbeiten.

Die auf der Fährte ausgelegten Gegenstände sind dem Hundeführer durch sogenanntes Verweisen anzuzeigen. Die Anzahl der ausgelegten Gegenstände, die Länge und Liegezeit der Fährte richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen.

B - Unterordnung

Hund und Hundeführer müssen ein Team darstellen und sollten möglichst viel Harmonie ausstrahlen. Teil B fordert die korrekte und spielerisch einfach aussehende Ausführung umfangreicher Aufgaben mit verschiedenen einzunehmenden Positionen.

Neben der harmonischen Fußarbeit und den Gehorsamsübungen gehört auch das Apportieren zum Teil B. Hierbei hat der Hund auf Kommando des Hundeführers das Apportierholz zu bringen und dieses dem Hundeführer im Vorsitz zu präsentieren. Das Bringen des Apportierholzes erfolgt auf ebener Erde, über eine Hürde von einem Meter, sowie über eine Schrägwand in Höhe von 1,80 m. Dabei hat der Hund das Holz möglichst schnell aufzunehmen, zügig zurückzukehren, dem Hundeführer zu präsentieren und ohne Knautschen absolut festzuhalten. Je nach Prüfungsstufe unterscheiden sich die Gewichte des Apportierholzes.

Vom Hund werden Lernvermögen, Intelligenz, Konzentrationsfähigkeit und Sozialverhalten gefordert. Vom Hundeführer Disziplin und Lernbereitschaft.

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C - Schutzdienst

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Die Schutzhundeausbildung hat historische Wurzeln in der Polizei und der Armee. Schutzdienst bedeutet Gehorsam unter hoher Belastung. Der Hund soll auch in extremen Reizsituationen führbar sowie abrufbar sein. Derartig triebstarke Situationen werden für den Hund durch Beutespiel mit dem Helfer und Scheinangriffe auf den Hundeführer hervorgerufen.

Der Spiel- und Beutetrieb des Hundes wird genutzt und gezielt eingesetzt. Der Hund kämpft um die Beute und lernt festzuhalten, wenn er gewinnen will, aber auch das Loslassen, wenn das Kommando dazu kommt. Richtig ausgebildete Spothunde sehen als Ziel ihres Triebes den Ärmel des Helfers.

Der Hund soll den Helfer, so lange er sichtbar ist, nicht aus den Augen verlieren und trotzdem die Befehle des Hundeführers unverzüglich ausführen. Die Kunst dieser Disziplin besteht darin, den Beutetrieb und den Kampfgeist hoch zu halten und so zu kontrollieren, dass die Befehle unverzüglich befolgt werden.

Voraussetzungen

Für Turniere

Um auf Turnieren starten zu dürfen, muss man ein paar Vorraussetzungen erfüllen. Bei der Meldung am Turniertag müssen folgende Papiere vorgelegt werden:

  • Der Hund muss entweder durch einen Chip oder eine Tätowierung identifizierbar sein.
  • Der Impfausweis des Hundes (insbesondere Tollwut).
  • Einen Nachweis über die Hundehaftpflichtversicherung.
  • Den Mitgliederausweis des VDH (Verband für das Deutsche Hundewesen) für Eigentümer und Hundeführer.
  • Die Leistungsurkunde, auf der alle Leistungen des Hundes von Prüfungen und Turnieren verzeichnet sind.
  • Ein Nachweis über die bestandene Sachkundeprüfung für den Hundeführer und ein Nachweis über die bestandene Begleithundeprüfung für den Hund.

Weitere Informationen und die komplette Prüfungsordnung findet ihr hier: https://www.vdh.de/hundesport/vielseitigkeitssport/

Training

Das Training findet auf unserem Trainingsgelände statt. Um aktiv mittrainieren zu können, ist eine Vereinsmitgliedschaft Voraussetzung. Ein Schnuppertraining ist selbstverständlich immer möglich. Wenn ihr Interesse habt, dann nehmt bitte Kontakt auf.