Platz-Nutzungs­ordnung

Die Platzordnung soll zu einem guten und rücksichtsvollen Umgang der Mitglieder und Gäste auf dem Vereinsgelände der Hundefreunde Oberland e.V. dienen.

Um Ausbildungs- und Übungsbetrieb so reibungslos wie möglich durchzuführen und den Aufenthalt auf dem Vereinsgelände und in der Umgebung für alle positiv zu gestalten, sind die folgenden Regeln zu beachten und einzuhalten.

1. Geltungsbereich

Diese Platzordnung gilt für das gesamte Vereinsgelände, (den Bereichen der Übungsplätze, Agility, IGP, THS und Welpen, dem Vereinsheim, dem ausgeschilderten Parkplatz, Buchenweg 1, sowie den angrenzenden Freiflächen).

Mit Betreten des Vereinsgeländes verpflichtet sich jeder zur Einhaltung dieser Ordnung.

Der Parkplatz vor dem Vereinsheim gehört nicht uns. (somit absolutes Parkverbot)

Die Aufsicht auf dem Vereinsgelände obliegt den Vorstandsmitgliedern, den Ausbildern während ihres Übungsbetriebs und dem Platzwart. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

2. Voraussetzungen

Alle Hunde, die den Übungsplatz betreten, müssen haftpflichtversichert und gegen Tollwut geimpft sein. Hunde mit ansteckenden Krankheiten sowie Listenhunde (Kampfhunde) ohne Negativzeugnis dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.

Läufige Hündinnen dürfen nach Rücksprache mit dem Ausbilder am Übungsbetrieb teilnehmen.

Hunde dürfen nur nach Absprache in das Vereinsheim mitgenommen werden.

3. Verhalten

Auf dem Vereinsgelände der Hundefreunde Oberland e. V. sind Hunde (von Ankunft bis Abfahrt) grundsätzlich an der Leine zu führen.

Auf den Übungsplätzen können die Hunde nach Absprache mit dem Ausbilder von der Leine genommen werden. Die Benutzung der Übungsplätze, sowie der Anspruch auf unentgeltliche Benutzung der vereinseigenen Einrichtungen sind grundsätzlich nur zu den Ausbildungszeiten gestattet.

Außerhalb der Übungszeiten dürfen die Übungsplätze nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Vorstandsmitglieder benutzt werden.

Vor dem Betreten der Übungsplätze sollten die Hunde reichlich Gelegenheit haben sich auf dem dafür vorgesehen Randstreifen, links bzw. rechts des Parkplatzes zu lösen.

Es ist strengstens untersagt, das Vereinsgelände zu verlassen und die benachbarten landwirtschaftlichen Nutzflächen zu betreten. Dieses Recht ist nur zu Übungszwecken in Absprache mit dem Ausbildungsleiter der Sparte IGP oder eines weiteren Vorstandsmitglieds im Vorfeld abzuklären.

In diesem speziellem Fall droht der Ausschluss aus der Vereinsmitgliedschaft.

Verunreinigungen auf dem Vereinsgelände sind vom Hundeführer umgehend zu beseitigen und werden ggfls. mit Bußgeldern belegt. Die entsprechenden Behältnisse zu Entsorgung stehen auf dem Vereinsgelände bereit.

4. Ausbildungszeiten

Die Übungs- und Trainingszeiten sind festgelegt (siehe Trainingszeitenplan). Abweichungen sind nur nach Absprache mit dem jeweiligen Spartenleiter und der Vorstandschaft möglich. Grundsätzlich sollte auf pünktliches Erscheinen geachtet werden.

Das Training erfolgt zu den festgelegten Zeiten. Die Spartenleiter behalten sich vor, die jeweilige Trainingsstunde aus triftigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Hundeführer, die nicht rechtzeitig erscheinen, haben keinen Anspruch auf Nachholung bzw. Verlängerung der Trainingszeit.

5. Tierschutzgerechte Ausbildung

Die Hundefreunde Oberland e. V. sind den Belangen des Tierschutzes verpflichtet. Sie sind nach § 11 Tierschutzgesetz geprüft und hat vom Landratsamt Miesbach die Erlaubnis die Hundeausbildung durchführen zu dürfen.

Der Verein lehnt in der Ausbildung jegliche Anwendung von Starkzwang ab. Daher ist neben der Benutzung von Elektroreizgeräten auch der Einsatz von Stachelhalsbändern und sonstigen Erziehungshilfen, die dem Hund erhebliche Schmerzen zufügen könnten, auf dem Vereinsgelände ausnahmslos verboten.

6. Haftung

Der Verein übernimmt – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung für Schäden jeglicher Art. Die Hundehalter haften für entstandene Schäden durch ihren Hund nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Eltern haften für ihre Kinder.

Die Nutzung der Geräte auf den Plätzen der Hundefreunde Oberland e. V. als Turngeräte für Kinder ist nicht erlaubt.

7. Verstöße gegen die Platzordnung

Verstöße gegen die Platzordnung sowie gegen Anordnungen des Vorstands, der Spartenleiter, Ausbilder und des Platzwarts können den Ausschluss vom Übungsbetrieb, einen Platzverweis bzw. den Ausschluss aus dem Verein zur Folge haben.

Die Vorstandschaft